AGB, Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Vertragsabschluss und Preise
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wechsel der Jahrgänge und Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch uns, spätestens binnen 2 Wochen, und mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme kann auch durch vorbehaltlose Erbringung der bestellten Leistungen erfolgen.
(2) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Ist ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise unserer aktuellen Preisliste. Mit Erscheinen einer
neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
(3) Die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Ab einem Nettobestellwert von 500 € liefern wir innerhalb Deutschlands kostenlos. Regelungen gemäß Ziff.IV bleiben vorbehalten. Ab einem Nettobestellwert von 350€ berechnen wir pauschal 10 € Frachtzuschlag. Bei geringeren Bestellwerten berechnen wir pauschal einen Frachtanteil von 25 €. Kleinmengen bis 36 Flaschen versenden wir per Post. Pro Paket (max. 12 Flaschen) berechnen wir 8 € Kostenanteil.
(5) Für Lieferungen an abweichende Lieferanschriften bedarf es einer gesondert ausgehandelten Regelung. Für einen neutralen Versand an abweichende Lieferanschriften behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu berechnen.
(6) Bei Fixlieferungen innerhalb von 24 Stunden wird ein zusätzlicher Expressaufschlag fällig.
(7) Für logistische Sonderleistungen behalten wir uns vor, einen zusätzlichen Frachtaufschlag zu berechnen.
(8) Für die Belieferung der Inseln in der deutschen See behalten wir uns vor, einen zusätzlichen Frachtaufschlag zu berechnen.
(9) Die Staffelpreise werden je Sorte Wein berechnet. Bei Sonderaktionen, die ausdrücklich gekennzeichnet sind, finden die Staffelpreise keine Anwendung. Für Großmengen oder Sonderaktionen unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot.
(10) Der Verkauf erfolgt in ganzen Verpackungseinheiten (VPE). Wir behalten uns vor, Bestellungen von Einzelflaschen extra auszuliefern und zu berechnen.

III. Leergut/Pfandregelung
(1) Bei von uns gelieferten 1l-Mehrwegflaschen, die in der Preisliste entsprechend gekennzeichnet sind, berechnen wir ein Pfand von 0,25 €/Flasche. Für die passenden Kunststoffsteigen erheben wir ein Pfand von 2,50 €/Stück.
(2) Bei von uns gelieferten 0,33l-Mehrwegflaschen Longneck weiß berechnen wir ein Pfand von 0,08 €/Flasche. Für die passenden und von uns gelieferten 12er Kunststoffsteigen erheben wir ein Pfand von 1,50 €/Stück.
(3) In Rechnung gestellte Pfandsätze sind ohne Abzug zu bezahlen und werden bei Rückgabe von einwandfreiem Leergut innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung in voller Höhe erstattet.
(4) Wir nehmen maximal soviel Leergut zurück, wie wir geliefert haben.
(5) Für nicht wieder verwendbare Fremdflaschen berechnen wir 0,10 € für die Entsorgung.
(6) Für die Rückgabe müssen die Flaschen nach folgenden Kriterien sortiert sein: französische 1l Bordeauxflaschen in CFP-Steigen oder der goldenen 6er Kiste und immer farblich sortiert (grün/weiss). Weiße 0,33l-Flaschen Longneck für Kronkork sortenrein in den passenden 12er Plastikkisten. Zur einfacheren Abwicklung stellen wir Ihnen gerne ein genaues Formular zu Verfügung.
(7) Nicht sortiertes oder stark verschmutztes Leergut kann zurück gewiesen werden.
(8) Wir transportieren das Leergut ab 20 Kisten (nur) in Verbindung mit einer Weinlieferung kostenlos zurück und empfehlen möglichst eine Palette.
(9) Bei geringeren Rückgabemengen berechnen wir pauschal einen Frachtanteil von 15 €.

IV. Gefahrübergang und Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen uns und dem Käufer ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager und ist dort vom Käufer auf eigene Gefahr und Kosten abzuholen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereitstellung zur Abholung und mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung beim Käufer auf den Käufer über.
(2) Haben wir uns zur Lieferung frei Haus verpflichtet, geht sowohl die Leistungs- als auch die Preisgefahr erst mit dem Angebot am Sitz des Käufers auf diesen über.
(3) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den Käufer nicht von Interesse.

V. Rücktritt
(1) Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, endgültig nicht liefert, oder dass Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit verhindern, sind wir berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der Ware höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- bzw. Steuererhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, ganz oder zum Teil von dem Vertrag zurück zu treten.
(3) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde oder der Käufer eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat.

(4) Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen
(5) Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten  Fällen ausgeschlossen.Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in anderen Fällen wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits die Schadenersatzpflicht auslöst.

VI. Rügepflicht und Gewährleistung
(1) Erkennbare und offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(2) Mängel berechtigen zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in anderen Fällen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits die Schadenersatzpflicht auslöst.
(4) Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gemäß dieser Vorschrift beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Produkte. Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grob schuldhaften Handelns sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren innerhalb der gesetzlichen Vorschiften.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Zertifizierung nach IFS (Broker) umfasst nicht unsere Vorlieferanten, Winzer und Spediteure.

VII. Kaufpreisfälligkeit, Skonti, Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 20 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
(2) Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen, gewähren wir Ihnen 2 % Skonto auf alle rabattfähigen Beträge, vorbehaltlich der Einlösung der Lastschrift. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sorgt für die erforderliche Deckung des Kontos. Sollte es zur Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift kommen, trägt der Käufer die uns von der Bank in Rechnungen gestellten Kosten. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung durch uns zu vertreten ist.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist, der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
(4) Wenn der Käufer fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Käufer erhalten, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Käufers fällig zu stellen, unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Käufers oder eine Lastschrift nicht eingelöst wird, ein vom Käufer gegebener Wechsel durch den Käufer nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
(5) Der Verkäufer kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.

VIII. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpfichtungen uns gegenüber in Verzug gerät.
(3) Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpfichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(4) Übersteigt die Sicherungsabtretung nachhaltig die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Käufers den überschießenden Teil freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Konstanz.
(2) Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.