
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Vertragsabschluss und Preise
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wechsel der
Jahrgänge und Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ein
Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch uns, spätestens binnen 3
Wochen, und mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.
(2)
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Ist ein Preis
nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preise unserer aktuellen Preislisten. Mit
Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre
Gültigkeit.
(3) Die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4)
Ab einem Nettobestellwert von 350,00 € und einer Mindestbestellmenge
von 60 Flaschen liefern wir innerhalb Deutschlands kostenlos.
Regelungen gemäß Ziff.IV bleiben vorbehalten. Bei geringeren Mengen
oder Bestellwerten berechnen wir pauschal einen Frachtanteil von 15 €.
Kleinmengen (bis zu 18 Flaschen) versenden wir per Post. Pro Paket
berechnen wir 8 € Kostenanteil.
(5) Die Staffelpreise
werden je Sorte Wein berechnet. Bei Sonderaktionen, die ausdrücklich
gekennzeichnet sind, finden die Staffelpreise keine Anwendung. Für
Großmengen oder Sonderaktionen unterbreiten wir gerne ein individuelles
Angebot.
(6) Bei Selbstabholung gewähren wir einen Abholrabatt von 0,10 €/Flasche.
III. Leergut/Pfandregelung
(1)
Bei von uns gelieferten Mehrwegflaschen, die in der Preisliste
entsprechend gekennzeichnet sind, berechnen wir ein Pfand von 0,15
€/Flasche. Für Kunststoffsteigen erheben wir ein Pfand von 2,50
€/Stück, bei Europaletten 8,50 €/Stück. In Rechnung gestellte
Pfandsätze sind ohne Abzug zu bezahlen und werden bei Rückgabe von
einwandfreiem Leergut innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung in voller
Höhe erstattet.
(2) Wir nehmen maximal soviel Leergut zurück, wie wir geliefert haben.
(3) Für nicht wieder verwendbare Fremdflaschen berechnen wir 0,10 € für die Entsorgung.
(4)
Für die Rückgabe müssen die Flaschen nach folgenden Kriterien sortiert
sein: französische 1l Bordeauxflaschen in CFP-Steigen oder der goldenen
6er Kiste, deutsche 1l Schlegelflaschen nur in der goldenen 6er Kiste,
und immer farblich sortiert (grün/weiss).
Zur einfacheren Abwicklung stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu Verfügung.
(5) Nicht sortiertes oder stark verschmutztes Leergut kann zurück gewiesen werden.
(6) Wir transportieren das Leergut (nur) in Verbindung mit einer Weinlieferung kostenlos zurück.
(7)
Die Leergutrückführung sollte sich auch aus ökologischen Gründen
lohnen, bitte daher möglichst nur ganze Paletten zurückgeben.
IV. Gefahrübergang und Lieferung
(1)
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen uns und dem Käufer
ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Werk
oder Lager und ist dort vom Käufer auf eigene Gefahr und Kosten
abzuholen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefer-gegenstände
nach deren Bereitstellung zur Abholung und mit dem Zugang der
Mitteilung der Bereitstellung beim Käufer auf den Käufer über.
(2)
Haben wir uns zur Lieferung frei Haus verpflichtet, geht sowohl die
Leistungs- als auch die Preisgefahr erst mit dem Angebot am Sitz des
Käufers auf diesen über.
(3) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den Käufer nicht von Interesse.
V. Rücktritt
(1)
Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der
Vorlieferant endgültig nicht liefert, oder dass Einfuhrbeschränkungen
den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit verhindern, sind wir
berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten.
(2)
Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und
unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug
der Ware höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- bzw. Steuererhöhungen
eintreten, sind wir berechtigt, ganz oder zum Teil von dem Vertrag
zurück zu treten..
(3) Wir sind berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, das Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse abgelehnt wurde oder der Käufer eine eidesstattliche
Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat.
(4)Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen
(5)
Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in anderen Fällen wenn ein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits die
Schadenersatzpflicht auslöst.
VI. Rügepflicht und Gewährleistung
(1) Erkennbare und
offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt werden. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(2) Mängel berechtigen zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen.
(3)
Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen
– sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die
nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt
nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in anderen
Fällen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
unsererseits die Schadenersatzpflicht auslöst.
(4) Die
Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gemäß dieser
Vorschrift beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Produkte. Ansprüche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grob
schuldhaften Handelns sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
verjähren innerhalb der gesetzlichen Vorschiften.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Kaufpreisfälligkeit, Skonti, Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 20 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
(2)
Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gewähren wir 2 % Skonto,
vorbehaltlich der Einlösung. Sollte es zu Rücklastschriften kommen,
trägt der Käufer die uns von der Bank in Rechnung gestellten Kosten.
(3)
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann
niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung
nachweist, der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
(4)
Wenn der Käufer fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes
Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die
Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern oder wir nach
Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Käufer erhalten, die
die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Käufers
fällig zu stellen, unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer seine
Zahlungen einstellt, ein Scheck des Käufers oder eine Lastschrift nicht
eingelöst wird, ein vom Käufer gegebener Wechsel durch den Käufer nicht
bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse
das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
(5) Bei Neukunden sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
VIII. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2)
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen
oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die
Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät.
(3)
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der
Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt an uns
sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur
Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur
aussprechen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der
Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug
gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(4) Übersteigt die
Sicherungsabtretung nachhaltig die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Käufers den
überschießenden Teil freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
(5) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt vom Vertrag
zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Konstanz.
(2)
Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer findet
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.
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